Neu auf dem Versicherungsmarkt: Der Drittfahrerschutz
Das Produkt sichert einen nicht im Fahrerkreis einer Kfz-Versicherung genannten Fahrer ab. Diese Dritte Person und der Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung werden folgendermaßen durch dieses Produkt geschützt:
- Beitragsnacherhebungen und Vertragsstrafen des Dritten werden übernommen
- Erstattung von Rückstufungsschäden (Wird mit dem Fahrzeug eines Dritten ein Schaden verursacht, dann wird die Kfz-Versicherung des Dritten ggf. zurückgestuft. Der Schaden, den der Dritte durch die Schlechterstufung erleidet, wird erstattet)
- auf 5 Jahre begrenzt
- in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf maximal 120% des aktuellen Jahresbeitrags (inklusive Versicherungssteuer) begrenzt
- in der Vollkasko-Versicherung auf maximal 75% des aktuellen Jahresbeitrags (inklusive Versicherungssteuer) begrenzt
- Erstattung von Vertragsstrafen
- Erstattung der Kasko-Selbstbeteiligung
- Erstattung der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Carsharing für PKWs und Motorräder: bis 250 Euro
Die Höchstentschädigung für alle Leistungen beträgt je Schadenereignis maximal 5.000 Euro.
Diese Fahrzeuge dürfen gefahren werden: PKW, Motorräder und Campingfahrzeuge
Kosten: Je Person und Jahr 285,60 Euro
Bei Interesse einfach hier den fertigen Antrag anfordern
Persönliche Daten