Neu auf dem Versicherungsmarkt: Der Drittfahrerschutz

Das Produkt sichert einen nicht im Fahrerkreis einer Kfz-Versicherung genannten Fahrer ab. Diese Dritte Person und der Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung werden folgendermaßen durch dieses Produkt geschützt:

  • Beitragsnacherhebungen und Vertragsstrafen des Dritten werden übernommen
  • Erstattung von Rückstufungsschäden (Wird mit dem Fahrzeug eines Dritten ein Schaden verursacht, dann wird die Kfz-Versicherung des Dritten ggf. zurückgestuft. Der Schaden, den der Dritte durch die Schlechterstufung erleidet, wird erstattet)
    • auf 5 Jahre begrenzt
    • in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf maximal 120% des aktuellen Jahresbeitrags (inklusive Versicherungssteuer) begrenzt
    • in der Vollkasko-Versicherung auf maximal 75% des aktuellen Jahresbeitrags (inklusive Versicherungssteuer) begrenzt
    • Erstattung von Vertragsstrafen
  • Erstattung der Kasko-Selbstbeteiligung
  • Erstattung der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Carsharing für PKWs und Motorräder: bis 250 Euro

Die Höchstentschädigung für alle Leistungen beträgt je Schadenereignis maximal 5.000 Euro.

Diese Fahrzeuge dürfen gefahren werden: PKW, Motorräder und Campingfahrzeuge

Kosten: Je Person und Jahr 285,60 Euro

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Die Vertragslauszeit beträgt ein Jahr mit autom. Verlängerung
Vorschäden